Findet die Abifahrt während der Schulzeit statt, benötigt ihr eine Schulfreigabe. Bei Minderjährigen zum Zeitpunkt der Reisebuchung muss eine Einwilligungen einer erziehungsberechtigten Person eingeholt werden. Reisegäste mit einem speziellen Aufenthaltsstatus sollten sich vor der Reisebuchung bei der zuständigen Behörde nach den genauen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen erkundigen.
Auslandskrankenversicherung, Reiserücktritts-/Reiseabbruchversicherung und Haftpflichtversicherung werden empfohlen. Abitour Urlaub bietet Versicherungen der Hanse Merkur Versicherung an, hier ist auch die Nichtzulassung zum Abitur und unerwartete Prüfungen im Reisezeitraum versichert.
Einige Abifahrt Anbieter bieten eine kostenlose Umbuchung bis 6 Monate vor Reisebeginn an (Reiseveranstalter abhängig). Das betrifft meist Busanreisen, Fluganreisen sind davon in der Regel ausgeschlossen. Stornierungen sind fast immer mit Kosten verbunden. Hier gilt, je später storniert wird, desto höher die Stornierungskosten. Die Höhe der Stornobedingungen müssen in den AGB bzw. ARB des Reiseveranstalters niedergeschrieben sein. Eine Alternative zum Reisestorno ist der kostengünstige „Namechange“, hier wird der ursprüngliche Reisegast gegen einen neuen Reisegast ausgetauscht.
Bei Abitour Urlaub können 10% der Bus- oder Eigenanreisegäste einer Reisegruppe bis 28 Tage vor Reisebeginn kostenlos stornieren!
Ein seriöser Veranstalter arbeitet nur mit Partnern (Hotels bzw. Apartmentagenturen, Busunternehmen, Clubs) zusammen, die Sicherheits- und Qualitätsstandards erfüllen. Dies beinhaltet die regelmäßige Überprüfung von Sicherheitszertifikaten, Brandschutzkonzepten und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (z.B. TÜV am Reisebus oder Feuerlöscher in Hotels etc.). Durch den Reiseveranstalter gibt es spätestens am Reiseziel alle Sicherheitsrelevanten Hinweise, die für eure Abifahrt wichtig sind (z.B. keine offenen Getränke von Fremden in den Clubs annehmen oder auch nachts alleine ins Hotel laufen etc.). Ansprechpartner / Reiseleiter sind für die Reisegäste vor Ort und eine Notfallnummer wurde mitgeteilt.
Nein, eine Abifahrt wird in der Regel nicht direkt vom Jobcenter bezahlt.
Das Jobcenter ist primär für die Sicherung des Lebensunterhalts und die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zuständig. Eine Abifahrt wird nicht als notwendige Ausgabe für das Existenzminimum angesehen.
Es gibt jedoch eine Ausnahme, die indirekt zur Finanzierung beitragen kann. Das Jobcenter kann unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) bewilligen. Diese sind für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gedacht und decken unter anderem die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten und Schulausflüge.
Damit die Abifahrt unter diese Regelung fällt, muss sie von der Schule offiziell als obligatorische Schulfahrt und nicht als private Abschlussreise deklariert werden. Die Schule muss die Fahrt also als Bestandteil des Lehrplans organisieren.